Allgemeine Software-Bedingungen der Do&T Medical GmbH und der Softwareüberlassungsvertrag>
A) Allgemeine Software-Bedingungen der Do&T Medical GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote der Do&T Medical GmbH und in allen Vertragsbeziehungen, in denen die Do&T Medical GmbH Software an Kunden überlässt oder Software pflegt oder sonstige darauf bezügliche Lieferungen oder Leistungen erbringt.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn die Do&T Medical GmbH solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote der Do&T Medical GmbH sind freibleibend; ein bindender Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Do&T Medical GmbH schriftliche Bestellungen des Kunden annimmt. Schriftliche Bestellungen des Kunden kann Do&T Medical GmbH binnen drei Wochen nach Eingang der Kundenbestellung durch Übersendung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.
2. Für den Umfang der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen sind der schriftliche Einzelvertrag oder die Auftragsbestätigung der Do&T Medical GmbH mit den darin in Bezug genommenen Anlagen und die vorliegenden Allgemeinen Software-Bedingungen abschließend maßgebend. Nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Do&T Medical GmbH. Darstellungen in Vertragsanlagen, Testprogrammen, Produktbeschreibungen und ähnlichen Unterlagen sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinn.
4. Der Kunde überzeugt sich in eigener Verantwortung von den wesentlichen Funktionsmerkmalen der Standard-Software der Do&T Medical GmbH und von deren Eignung für die spezifischen Zwecke seines Geschäftsbetriebes.
§ 3 Schutz der Rechte an der Software und des Know-how
1. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Programmen der Do&T Medical GmbH einschließlich darauf bezüglicher schriftlicher Unterlagen (Software) und sonstige etwa an der Software bestehende Schutzrechte stehen ausschließlich der Do&T Medical GmbH zu. Der Kunde darf die Software nur in dem einzelvertraglich gestatteten Umfang nutzen.
2. Abs. 1 gilt entsprechend für den Kunden im Rahmen der Gewährleistung oder Softwarepflege überlassene neue Vertragsgegenstände (z. B. Programme,Handbücher, sonstige schriftliche Unterlagen). Durch die Überlassung erhält der Kunde ein Nutzungsrecht in dem Umfang, in dem ihm für die ursprünglich überlassene Software ein Nutzungsrecht zusteht. Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen (z. B. ein Update für einen früheren Programmstand), so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Software einschließlich aller darauf bezogenen Unterlagen vertraulich zu behandeln und das ihm im Rahmen des Vertrages bekanntgewordene Know-how über die Software nicht an Dritte weiterzugeben. Er wird Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung Zugang zur Software haben, zur Wahrung der Rechte der Do&T Medical GmbH und zur Vertraulichkeit verpflichten. Er wird die Do&T Medical GmbH in zumutbarer Weise bei der Rechtsverfolgung unterstützen, wenn nicht-autorisierte Dritte die Software ganz oder teilweise nutzen und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies unter Zuhilfenahme der dem Kunden überlassenen Software geschieht.
§ 4 Lieferung
1. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Do&T Medical GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Krankheit von Mitarbeitern, Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, die Leistung termingerecht zu erbringen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem die Do&T Medical GmbH auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
2. Gerät die Do&T Medical GmbH in Verzug, so muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann.
3. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
§ 5 Zahlung, Aufrechnung und Abtretung
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, schließt das für die Überlassung und Pflege von Software vereinbarte Entgelt Nebenleistungen wie Installation, Einführung, Schulung, Verpackungs- und Versandkosten sowie die spätere Anpassungen der Software nicht ein. Diese werden separat berechnet. In diesem Zusammenhang anfallende Reisekosten werden gemäß Bahntarif erster Klasse in Rechnung gestellt.
2. Von der Do&T Medical GmbH gestellte Rechnungen sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Gegen die Do&T Medical GmbH gerichtete Ansprüche darf der Kunde nicht abtreten.
§ 6 Annahme der Leistung
1. Nach Ausführung einer Lieferung oder Leistung kann die Do&T Medical GmbH vom Kunden eine schriftliche Erklärung des Inhalts verlangen, dass die Lieferung oder Leistung vertragsgerecht erbracht ist. Die Erklärung darf nur bei wesentlichen Vertragsabweichungen,insbesondere wenn gelieferte Software wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist, verweigert werden.
2. Die Erklärung gilt als abgegeben, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt ohne Vorbehalt bezahlt hat oder wenn er die Lieferung oder Leistung länger als vier Wochen rügelos benutzt hat.
§ 7 Gewährleistung
1. Für gelieferte oder bereitgestellte Software leistet die Do&T Medical GmbH für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Bereitstellung der Software an den Kunden für deren Mangelfreiheit Gewähr.
2. Der Kunde wird auftretende Mängel der Do&T Medical GmbH unverzüglich schriftlich mitteilen und Do&T Medical GmbH bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Anfertigung eines schriftlichen Mängelberichts und die Vorlage weiterer zur Veranschaulichung des Mangels geeigneter Unterlagen.
3. Die Do&T Medical GmbH kann durch Nachbesserung Gewähr leisten. Nachbesserung erfolgt nach Wahl der Do&T Medical GmbH durch Fehlerbeseitigung oder Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass dem Kunden als Übergangslösung bis zur endgültigen Beseitigung des Fehlers Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden.
4. Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit die Mängelerkennung und Mängelbeseitigung durch Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtung gemäß Abs. 2 wesentlich erschwert wird oder soweit der Kunde die Software selbst oder durch Dritte geändert hat und dies einen erheblichen Einfluss auf den jeweiligen Mangel oder den zu seiner Erkennung oder Beseitigung erforderlichen Aufwand hat.
§ 8 Haftung
1. Die Do&T Medical GmbH leistet Schadensersatz - unbegrenzt nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,- in allen anderen Fällen der Höhe nach beschränkt auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten Vergütung für die Softwareüberlassung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die vom Kunden pro Jahr geschuldete Vergütung.
2. Soweit die Do&T Medical GmbH nach Abs. 1 auf die Zahlung von Schadensersatz für die Wiederbeschaffung verlorener Daten in lokalen Systemen haftet, erstreckt sich die Haftung nur auf verlorene Daten, die der Kunde in üblichen Zeitabständen (mindestens täglich) in maschinenlesbarer Form gesichert hat und die mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
3. Die Do&T Medical GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Naturkatastrophen sowie sonstige nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
§ 9 Datenschutz, Datensicherheit
Von der Do&T Medical GmbH werden die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet und die eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Do&T Medical GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Die Do&T Medical GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG.
B) Softwareüberlassungsvertrag
Softwarelizenzvertrag zwischen Do&T Medical GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Adem Dolas, Karolingerstraße 55, 40223 Düsseldorf, -Lizenzgeber - und
Ihnen, dem
- Lizenznehmer -
Branchensoftware zur zeitlich befristeten Nutzung mit oder ohne laufenden Pflegeleistungen auf der Grundlage des folgenden Vertrages:
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Do&T Medical GmbH überlässt dem Kunden zur zeitlich befristeten Nutzung und je nach Vereinbarung die Branchensoftware ANEXimple und/oder HeartDecisions - Patientenmanager und/oder HeartDecisions - Onlinekalender. Die Nutzung des jeweiligen Programms erfolgt in der Betriebsstätte des Kunden bzw. im Falle von HeartDecisions - Onlinekalender online.
§ 2 Lieferung der Software und Entgelt
1. Die Lieferung der Software erfolgt voraussichtlich 1-2 Wochen nach Vertragseingang.
2. Das Entgelt wird mit Bereitstellung der Software an den Kunden zur Zahlung fällig. Wenn neben dem einmaligen Nutzungspreis laufende Lizenzgebühren für Softwarepflege und Support vereinbart werden, sind diese monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Der Kunde wird der Do&T Medical GmbH in diesem Fall eine Ermächtigung zum Bankeinzug im Lastschrifteinzugsverfahren erteilen.
Die Installation der Software erfolgt in der Regel durch den Kunden selbst. Gegen Gebühr kann diese Aufgabe durch die Do&T Medical GmbH (siehe § 2 Abs. 3) erledigt werden. Eine Schulung beim Kunden kann ebenso seperat gegen Entgelt vereinbart werden. Themen werden individuell festgelegt (siehe § 2 Abs. 3).
3. Es gilt die im Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Preisliste der Do&T Medical GmbH für Software und Dienstleistungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Die Do&T Medical GmbH ist berechtigt, das Entgelt für die Softwareüberlassung und laufenden Pflegeleistungen einmal jährlich mit Wirkung zum 01. Juli eines jeden Jahres ihren veränderten Sach- und Personalkosten anzupassen. Sie wird dem Kunden die Höhe der Anpassung mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Der Kunde hat das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Lizenzvertrages auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührenanpassung, wenn er den Vertrag zu den geänderten Gebühren nicht fortführen will.
§ 3 Nutzung der Software
1. Die Do&T Medical GmbH räumt dem Kunden das zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte (§ 5), nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software gemäß § 1 zu nutzen. Die Weitergabe der Software oder Teilen davon an Dritte oder die Verwendung der Software für einen Dritten sind untersagt.
2. Die Vervielfältigung der Software und die Bearbeitung, Übersetzung und Weiterverbreitung der Software ist untersagt.
3. Die Do&T Medical GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine vertragliche Regelung, den Zugang zum ANEXimple System und zu dessen Daten zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall der Do&T Medical GmbH den Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen zu gewähren.
§ 4 Umfang der Nutzungsüberlassung
1. Die Do&T Medical GmbH erbringt während der Laufzeit des Lizenzvertrages (§ 5) folgende Pflege- und Serviceleistungen:
a) Die Do&T Medical GmbH wird Änderungen der Software, die durch Änderung gesetzlicher und gesetzesgleicher Vorschriften notwendig werden, im Rahmen der programmtechnischen und organisatorischen Möglichkeiten durch Erstellung eines neuen Programmstandes vornehmen.
b) Wesentliche Fehler der Software werden durch die Do&T Medical GmbH in angemessener Frist beseitigt werden.
2. Die Verpflichtung zu den Leistungen gemäß Abs. 1 wird ausschließlich bei Einsatz des jeweils neuesten von der Do&T Medical GmbH freigegebenen und dem Kunden als Update übersandten Programmstandes der Software auf der von der Do&T Medical GmbH freigegebenen Hardware- und Betriebssystemumgebung übernommen; die Installation der Updates obliegt dem Kunden.
3. Zum Umfang der vertragsgemäßen Pflege gehören insbesondere nicht die Installation der Software, die Installation der Updates sowie die Beseitigung solcher Störungen oder solche Änderungen von Programmen, die infolge der Änderung bestehender Betriebssysteme oder der Hardwareumgebung oder infolge eigenmächtiger Veränderung der Software oder deren nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch erforderlich werden.
4. Die Fehlerbeseitigung gemäß Abs. 1 Buchst. b) hat zur Voraussetzung, dass der Kunde auftretende Fehler der Software an die Do&T Medical GmbH unverzüglich schriftlich mitteilt und die Do&T Medical GmbH bei der Fehleruntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützt. Hierzu gehören insbesondere die Anfertigung eines schriftlichen Mängelberichts und die Bereitstellung anderer zur Veranschaulichung der Fehler geeigneter Unterlagen. Soweit durch einen Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht vertragsgemäße Leistungen von der Do&T Medical GmbH wesentlich erschwert werden, wird die Do&T Medical GmbH von der Verpflichtung zur Leistung frei.
§ 5 Laufzeit der Nutzungsüberlassung
1. Die Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag beginnen mit Installation der Software. Der Lizenzvertrag wird bei kostenpflichtigen Versionen für 2 Jahre, bei Testversionen für einen separat vereinbarten Zeitraum geschlossen. Der Lizenzvertrag für kostenpflichtige Versionen kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern die Kündigung von einem der Parteien nicht innerhalb der Kündigungsfrist erklärt wird, verlängert sich der Lizenzvertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Bei Testversionen erlischt der Lizenzvertrag nach Ablauf der gesondert vereinbarten Nutzungszeit.
2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schlussvorschriften
Bestandteile dieses Vertrages sind die Allgemeinen Software-Bedingungen der Do&T Medical GmbH.
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag im übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Der Kunde hält sich an seine Bestellung für einen Zeitraum von drei Wochen nach dem Datum seiner nachstehenden Unterschrift gebunden. Der Vertrag wird zu den vorstehenden Bedingungen für die Do&T Medical GmbH bindend, wenn sie dem Kunden ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar oder eine schriftliche Auftragsbestätigung übersendet.
Zusatzerklärung des Kunden:
ANEXimple Systemvoraussetzungen zur Hardware- und Betriebssystemumgebung wie unten stehend gemäß § 4 Abs. 2 habe ich zur Kenntnis genommen.
Systemvoraussetzungen:
Folgende Systemvoraussetzungen müssen für die Installation und Betrieb von ANEXimple vorliegen:
- Java-Unterstützung
- Installation des Java Development Kit, JDK8
- Zip oder gzip und tar
- Mindestens 512 RAM
- Mindestens 1 GB Festplattenspeicher
- 1. Externe Datenbank wie Postgres, MySQL, Oracle etc.
HeartDecisions - Patientenmanager Systemvoraussetzungen zur Hardware- und Betriebssystemumgebung wie unten stehend gemäß § 4 Abs. 2 habe ich zur Kenntnis genommen.
Systemvoraussetzungen:
- Windows 8 oder neuer
- Installation des SQL Server 2017 Express Edition
- Mindestens 512 RAM
- Mindestens 1 GB Festplattenspeicher
HeartDecisions - Onlinekalender Systemvoraussetzungen zur Hardware- und Betriebssystemumgebung wie unten stehend gemäß § 4 Abs. 2 habe ich zur Kenntnis genommen.
Systemvoraussetzungen:
- Internetverbindung
- Allgemein zugänglicher Browser, z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Internet Explorer, Safari etc.
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